Aktuelles
Einrichtung eines Krisenfrühwarnsystems
Mit dem Gesetz StaRUG ist eine Pflicht für Geschäftsführer:innen hinzugekommen. Seit 1.1.2021 sind alle GmbHs, AGs und GmbH & Co. KGs verpflichtet, ein sogenanntes Krisenfrühwarnsystem einzurichten.
Die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines solchen Frühwarnsystems ist gekoppelt an eine Erweiterung der persönlichen Haftung für Geschäftsführer:innen und erfordert folgenden Inhalte:
- Erfassung, Bewertung und Dokumentation möglicher Risiken Ihres Unternehmens
- Festlegen von Maßnahmen zur Bewältigung von Risiken in den jeweiligen Phasen
- Rollierende Unternehmens- und Liquiditätsplanung für mindestens 24 Monate (wir empfehlen 36 Monate)
Wir haben eine Lösung entwickelt, mit der Sie Ihre neuen gesetzlichen Pflichten als Geschäftsführer:in erfüllen und Ihre Haftung reduzieren können …und das mit überschaubarem zeitlichen und finanziellen Aufwand.
Hierfür können auch Fördermittel von 50% bis 90% eingesetzt werden, die wir für Sie beantragen.