Fördermittel

Es gibt unfassbar viele Förderungen und Zuschüsse für Unternehmen, welche die meisten  nicht kennen.

Wir helfen bei der Suche und bei der Umsetzung solcher Fördermittel.

Es gibt viele Förderungen im Rahmen der Digitalisierung, Forschung und Innovationen.

Zusätzlich können wir fast alle Beratungsleistungen von uns durch Fördermittel für Sie finanzieren lassen. Es gibt verschiedene Programme. Unten finden Sie viele wesentliche Fördertöpfe. Wir weisen darauf hin, dass die unten genannten Kriterien nur einen groben Überblick über die Antragsbedingungen geben können. Maßgeblich sind in allen Fällen die von den jeweiligen Träger:innen herausgegebenen Bedingungen.

Unsere Unterstützung bei Ihnen bedeutet:

  • Wir organisieren Förderzuschüsse für Sie
  • Wir übernehmen das komplette Prozedere für die Förderung

Testen Sie uns … mit für Sie sehr reduziertem, finanziellen Risiko

Förderzuschuss der BAFA
Antragsberechtigte Unternehmen und Förderzuschüsse:

Förderfähige Leistungen sind beispielsweise:

  • Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Hiermit können fast alle Beratungsthemen behandelt werden.
  • Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.
Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz
je nach Gebiet
in Deutschland
Max. Zuschuss
Start-ups ab Gründung, Jungunternehmen, Bestandsunternehmen 3.500 € pro Beratung
Maximal 2 Beratungen/ Jahr
Maximal 5 Beratungen 2023 bis 31.12.2026
80%
50%
2.800 €
1.750 €

Weitere Kriterien:

  • KMU-Kriterien müssen erfüllt sein < 250 Mitarbeiter:innen, < 50 Mio.€ Umsatz, < 43 Mio.€ Bilanzsumme,
  • Nicht förderfähig: Unternehmen + angehörige freier Berufe, die selber beratend tätig sind, Unternehmen in Insolvenz, gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts

Förderzuschuss des UWM
Antragsberechtigte Unternehmen und Förderzuschüsse:

Förderfähige Leistungen sind beispielsweise:

  • Prozessberatung in Zusammenhang mit Auswirkungen auf die Mitarbeiter
  • Themen der Personalführung
  • Chancengleichheit & Diversity
  • Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz
  • Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen
  • Beratungen, bei denen es um personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Betrieb geht.
  • Digitalisierung von Prozessen und deren Auswirkungen auf die Mitarbeiter
  • Prozessänderungen durch Digitalisierung z.B. neue Tools, App Einführungen, Web Shop Entwicklung etc.
Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz
je nach Gebiet
in Deutschland
Max. Zuschuss
Bestandsunternehmen
(ab. 3. Jahr nach Gründung)
Baden Württemberg, Brandenburg,
Sachsen Anhalt, Nordrhein Westfalen
< 10 Mitarbeiter
< 2 Mio. € Umsatz
Maximal 10.000 € 80% 8.000 €
Bestandsunternehmen
(ab. 3. Jahr nach Gründung)
Alle anderen Bundesländer
< 250 Mitarbeiter
< 50 Mio. € Umsatz oder
Bilanzsumme < 43 Mio. €
Maximal 10.000 € 50%

80%
wenn < 10
Mitarbeiter

5.000 €

8.000 €

Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz Zuschuss
Bestandsunternehmen
(ab. 3. Jahr nach Gründung)
Alle Bundesländer
< 250 Mitarbeiter
< 50 Mio. € Umsatz oder
Bilanzsumme < 43 Mio. €
Pauschal 12 Tage:
12.000 €
80% 9.600 €

Weitere Voraussetzungen:

  • Beteiligung der Beschäftigten

  • Einhaltung spezifischer Vorgaben zur methodischen Durchführung von Lern- und Experimentierräumen.

Zuschüsse Digitalisierung

Fördermittel Innovationen

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